Anmeldung/Abmeldung
Die Anmeldung zum Instrumentalunterricht muss innerhalb der von der Schulpflege festgesetzten Frist schriftlich erfolgen.
Die Anmeldung ist während der gesamten Volksschulzeit gültig und erlischt mit einer fristgerecht eingereichten Abmeldung (31. März).
Ein- und Austritte erfolgen in der Regel auf Beginn bzw. Ende eines Schuljahres. Ausnahmen sind möglich bei Schulortswechsel und in Härtefällen.
Notenmaterial und Musikinstrumente
Die Kosten für Noten und Instrumente übernehmen die Eltern.
Ausschluss
Bei mangelndem Fleiss, mangelnder Disziplin oder wiederholten unentschuldigten Absenzen kann ein Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers auf Antrag der Stufenleitung Musikschule durch die Schulpflege erfolgen.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Elternbeiträge.
Ferien und Feiertage
Ferien und Feiertage richten sich nach den für die Schule Erzbachtal gültigen Regelungen.
Absenzen
Fallen aufgrund von Schulanlässen die Musikstunden aus, besteht kein Anrecht auf Kompensation oder anteilsmässige Rückerstattung der Elternbeiträge.
Bei länger dauernder Absenz des Schülers / der Schülerin durch Krankheit kann die Schulpflege die Rückerstattung eines Anteils der Elternbeiträge bewilligen. Dies geschieht frühestens ab sechs aufeinanderfolgenden ausfallenden Lektionen.
Bei berechtigter Absenz der Musiklehrperson haben die Eltern keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Elternbeitrages für die drei ersten ausfallenden Lektionen im Semester.
Schüleraustritte innerhalb des Schuljahres
Schüleraustritte innerhalb des Semesters können auf ein schriftliches Gesuch der Eltern z.H. der Stufenleitung Musikschule bewilligt werden, wenn ein zwingender Grund zur Dispensation vorliegt. In diesem Fall werden keine Elternbeiträge zurückerstattet.
Ein Austritt auf Ende des 1. Semesters kann auf ein rechtzeitig (1. Dezember) schriftlich eingereichtes Gesuch in begründeten Ausnahmefällen von der Schulpflege bewilligt werden. Der Elternbeitrag für das 2. Semester wird in diesem Fall erlassen.
Ausnahmeregelungen gelten bei Schulortswechsel.
Elternbeitrag pro Semester (1 Lektion = 50 Minuten)
Einzelunterricht Unter- und Mittelstufe ½ Lektion: CHF 580
Gruppenunterricht ¼ Lektion pro Schüler in der Gruppe: CHF 290
Einzelunterricht Oberstufe ½ Lektion: CHF 193 (1/3 Lektion vom Kanton bezahlt)
Gruppenunterricht Oberstufe 1/3 Lektion: vom Kanton bezahlt
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